Angeln und Angelkartenverkauf
Der Senftenberger See ist kein DAV- Gewässer und verfügt daher über keine Gewässernummer. Das Fischereirecht besitzt die Fischerei Teichwirtschaft Eulo und es gelten die von ihr festgelegten gesetzlichen Grundlagen für die Ausübung des Angelsports am Senftenberger See.
In Brandenburg ist das Angeln ab dem 8. Lebensjahr erlaubt. Voraussetzung dafür ist der Besitz bestimmter Dokumente, die abhängig von der Angelart variieren. Das Angeln ohne diese Dokumente gilt als Ordnungswidrigkeit oder Straftat und wird streng geahndet.
Folgende Dokumente müssen beim Angeln mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden:
Nachweiskarte mit gültiger Fischereiabgabemarke: Beleg für die Zahlung der Fischereiabgabe
- gültig für ein Kalenderjahr
- 2,50 Euro für Kinder und Jugendliche (8-18 Jahre)
- 12,00 Euro für Erwachsene (alternativ 40,00 Euro für 5-Jahres-Marke)
- erhältlich bei Unterer Fischereibehörde, in Angelgeschäften, bei Fischereibetrieben
Angelkarten: privatrechtliche Erlaubnis für das Befischen eines bestimmten Gewässers
Angelkarten sind für die Nutzung eines bestimmten Angelgewässers erforderlich und können folgende Varianten umfassen: Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Sie werden von Angelvereinen, Angelgeschäften, Fischereibetrieben oder Tourismusinformationen ausgegeben.
Die Angelkarten enthalten oft spezifische Regelungen wie Fangbeschränkungen, gewässerspezifische Schonzeiten oder andere Vorschriften, die von Anglern unbedingt einzuhalten sind.
Unterschied zwischen Friedfisch- und Raubfischangelei:
- Friedfischangelei: erlaubt mit Fischereiabgabemarke und Angelkarte
- Raubfischangelei: gültiger Fischereischein zusätzlich erforderlich, Ausstellung erfolgt nach bestandener Anglerprüfung
Weitere Details können Sie in der offiziellen Informationsbroschüre des Landes Brandenburg einsehen: Angelfischerei in Brandenburg.
Geangelt werden darf am Senftenberger See ausschließlich vom gewachsenen Ufer aus. Das Angeln vom Boot aus, sowie nachts ist nicht gestattet. Das Angeln in ausgewiesenen Sperrbereichen, im Bereich von Hafen-und Steganlagen sowie im Zeitraum vom 16.04. bis 30.09. an ausgewiesenen Badestrandbereichen, ist untersagt. Eine Übersichtskarte mit möglichen Bereichen, an denen geangelt werden darf, finden Sie hier.
Es gibt folgende Angelkartenverkaufstellen:
- Eckes Anglertreff
- Fischerei Teichwirtschaft Eulo